Europäische Lieferkettenregulierung nicht aufhalten! Sie ist ein wichtiger Schritt für eine bessere Globalisierung

Jann Lay, Tilman Altenburg, Melanie Müller, Tevin Tafese, Rainer Thiele, Frauke Steglich
Feb 12, 2024
#Trade and FDI
#Social and working conditions
#Corporate responsibility and lead firms

Im Dezember hatten sich die EU-Staaten und das Europäische Parlament auf eine Richtlinie für Lieferketten – die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – geeinigt. Die Zustimmung des Rates am 9. Februar galt als Formsache. Doch nun droht das Veto Deutschlands die Richtlinie auf den letzten Metern zu Fall zu bringen.

Eine europäische Lieferkettenregulierung allein kann die Probleme niedriger Löhne, schlechter Arbeitsbedingungen und massiver Umweltschäden in vielen Ländern des „Globalen Südens“ nicht lösen. Sie kann aber einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Teilnahme an der internationalen Arbeitsteilung zu einem Gewinn für Mensch und Umwelt vor allem in den sog. Upstream-Aktivitäten in Ressourcen-Sektoren und der Landwirtschaft sowie im Textilsektor zu machen. Hierbei gilt es, zum einen, Maß zu wahren, damit Unternehmen nicht in Regulierung und Bürokratie ersticken und damit keine unerwünschten Verdrängungseffekte – von europäischen Unternehmen, aber auch von Anbietern aus Kontexten mit schwachen Governance-Strukturen – stattfinden.

Zum anderen darf die Regulierung nicht zahnlos sein, weil man sich den Aufwand sparen kann, wenn die Effekte lediglich kosmetischer Natur sind oder mehr Verwirrung als Klarheit schaffen. Insofern ist es gut, dass es eine Diskussion über die Ausgestaltung der Direktive zur Regulierung von Lieferketten gibt. Allerdings ist es auch Zeit zu handeln und endlich eine europäische Lieferkettenregulierung auf den Weg zu bringen, die den Flickenteppich an unterschiedlichen Initiativen in der EU ersetzt und so für europäische Unternehmen und deren Wirtschaftspartner in Drittstaaten eine klare Orientierung bietet.

Wir sind Forschende aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen und verschiedenen Forschungseinrichtungen, die sich in einem vom BMZ geförderten Forschungsnetzwerk mit vielen anderen Forschenden mit Nachhaltigkeitsfragen in globalen Lieferketten (www.sustainablesupplychains.org) beschäftigen. Dieser Text reflektiert unsere persönlichen Meinungen, die nicht die Sichtweise aller Forscher*innen aus dem Netzwerk oder die des BMZ wiedergeben. Folgend stellen wir einige Aspekte dar, die wir uns in verschiedenen Diskussionen über die Regulierung von Lieferketten und Erkenntnissen aus der Forschung in den vergangenen Jahren gemeinsam erarbeitet haben:

  1. Die Integration in globale Wertschöpfungsketten kann für Entwicklungsländer ein Segen sein und mit erheblich beschleunigten Entwicklungsfortschritten und Armutsminderung einhergehen. Trotz des schlimmen Rana Plaza Vorfalls in 2013 – mangels Brandschutz starben in Bangladesch mehr als 1.000 Textilarbeiter*innen – wird gerade in diesem Land deutlich, wie sehr globale Lieferketten (hier der Textilsektor) Treiber für eine wirtschaftliche Erfolgsgeschichte sein können, die viele noch vor 25 Jahren nicht für möglich gehalten hätten. Vietnam ist eine weitere solche Erfolgsgeschichte (siehe https://www.giga-hamburg.de/de/publikationen/giga-working-papers/fields-factories-special-economic-zones-foreign-direct-investment-labour-markets-vietnam): Vom bitterarmen Agrarland zu einem Mitteleinkommensland, das mittlerweile nicht mehr (nur) Kleidung und Agrargüter exportiert, sondern u.a. ein zentraler Akteur in Elektroniklieferketten ist. Die absolute Armutsrate in Vietnam liegt heute unter 5% – runter von über 60% in den frühen 90er Jahren. Eine Lieferkettenregulierung darf nicht zu einer Handelsbarriere werden, die solche Entwicklungspfade für Länder des „Globalen Südens“ verbaut. So weit, so richtig.

  2. Richtig ist aber auch, dass es anscheinend das Unglück von Rana Plaza brauchte, um das Bewusstsein für die teils verheerenden Arbeitsbedingungen in einigen globalen Lieferketten zu schaffen. In vielen globalen Lieferketten hat sich danach einiges getan, auch infolge internationaler Initiativen zur Verbesserung der Bedingungen, z.B. durch „Better Work“ (siehe z.B. diese Studien der Netzwerkmitglieder Cajal-Grossi, Macchiavello, and Can (2022) sowie Staritz und Maille (2024)). Daraus zu schließen, dass der Privatsektor gerechte Lieferbeziehungen schon von selbst regeln würde, ist ein Trugschluss. Gerade dort, wo der Weg bis zu den Endkonsumenten weit ist, beispielsweise beim Sojaanbau in Argentinien und Brasilien für Tiernahrung oder bei mineralischen Rohstoffen, die irgendwann in Elektronik und Maschinen landen und einen Weg über verschiedene Kontinente nehmen (https://www.swp-berlin.org/publikation/von-der-rohstoffkonkurrenz-zur-nachhaltigen-rohstoffaussenpolitik), sind anhaltende Menschenrechtsverletzungen, beispielsweise die Verletzung von Landrechten (siehe https://landmatrix.org/resources/land-matrix-analytical-report-iii-taking-stock-of-the-global-land-rush/) und Umweltprobleme im Zusammenhang mit globalen Lieferketten eine Realität.

  3. Eine europäische Direktive allein wird diese strukturellen Probleme nicht beseitigen können. Verletzungen von Menschenrechten und fehlender Schutz von umweltbezogenen Rechten haben vielfältige strukturelle Ursachen, nicht zuletzt schwache Governance-Strukturen in Partnerländern und damit verbunden die mangelnde Umsetzung von Standards. Die Lösungen hierfür – beispielsweise die Festlegung und Durchsetzung von Mindestlöhnen oder die Überwachung von Schadstoffemissionen – liegen oft bei den Ländern und ihren Regierungen selbst. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass man die Verantwortung für diese Risiken auslagern kann. Denn Lieferketten sind global: An den verschiedenen Stufen der Lieferkette können Staaten, Unternehmen und auch zivilgesellschaftliche Akteure dazu beitragen, die Nachhaltigkeit und die Einhaltung von Menschenrechten zu beeinflussen. Deutschland ist als eine der größten und bedeutsamsten Wirtschaftsnationen der Welt zentral in globale Lieferketten eingebunden und hat von Freihandel und globaler wirtschaftlicher Integration besonders profitiert. Daher kommt Deutschland eine bedeutsame Rolle bei der Gestaltung von Lieferketten zu. Dieser Verantwortung sollte Deutschland gerade auch im Rahmen der EU gerecht werden.

  4. Kritiker*innen einer stärkeren Regulierung führen an, dass man sich zu viel Beachtung der Menschenrechte im Wettbewerb mit China und anderen aufstrebenden Wirtschaftsmächten – wie Indien oder Brasilien – nicht leisten könne, um als Wirtschaftsstandort zu bestehen. Aus unserer Sicht ist die Einhaltung grundsätzlicher Menschen- und Umweltrechte in globalen Lieferketten ein wichtiger Teil eines europäischen Angebots für bessere und gerechtere wirtschaftliche Beziehungen zwischen Europa und dem „Globalen Süden“, das Deutschland und der EU unter aktuellen geopolitischen Dynamiken und bei der Suche nach neuen Partnerschaften Vorteile bringen kann. Natürlich befinden sich Deutschland und deutsche Unternehmen mit Anbietern aus anderen Ländern auf globalen Märkten im Wettbewerb und, ja, außerhalb Europas mögen hier Kostennachteile für europäische Unternehmen entstehen. Hierbei gilt es allerdings zu bedenken, dass a) die Compliance-Kosten vergleichsweise gering sind und b) die in Bezug auf Menschenrechte kritischen Rohstoffe (wie mineralische Rohstoffe und Kakao (siehe https://www.nachhaltige-agrarlieferketten.org/fileadmin/INA/Wissen_Werkzeuge/Studien_Leifaeden/Einsteiger/Kakaostudie_2018_screen__002_.pdf), in der Regel nur einen kleinen Anteil an den Preisen für Endprodukte haben. Dem gegenüber gefährden fehlende Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsstandards in der Produktion mittel- bis langfristig oft eine sichere Versorgung, beispielsweise, wenn Unzufriedenheit in Partnerländern zu Streiks oder Protesten führt, die die Produktion unterbrechen.

  5. Ein weiteres Argument gegen die Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes ist, dass die Direktive eine zu große Belastung für deutsche, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sei, weil sie über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgehe. Hierzu gehören die erweiterte Haftung und Beschwerdemöglichkeiten, insbesondere für Umweltschäden, die fehlende Unterscheidung zwischen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern, die Einbeziehung der Downstream Lieferkette (also Verwendung und Entsorgung), sowie die Einstufung des Bausektors als Risikosektor. Es wäre falsch, diese Bedenken einfach wegzuwischen. Diese Aspekte sind im Trilog-Prozess zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und dem Rat der EU und in weiteren Foren breit diskutiert worden. Derzeit handhaben europäische Mitgliedsstaaten die Einbeziehung von KMU unterschiedlich, weswegen eine Vereinheitlichung dringend geboten ist. Deutschland hat mit seiner Wirtschaftsstruktur – zu der viele KMU gehören – besondere Herausforderungen zu bewältigen. Doch gibt es bereits KMU, die den Weg der Umsetzung von Sorgfaltspflichten freiwillig und ohne nennenswerte Probleme gehen. Andere beklagen, dass große Unternehmen die Anforderungen an Sorgfaltspflichten – sei es aus den Verpflichtungen des deutschen Lieferkettengesetzes oder auch aus eigenen freiwilligen Initiativen – ohnehin an sie weitergeben. Insofern kann eine Einbeziehung von KMUs dazu führen, auch für diese Unternehmen klare Regelungen zu schaffen, auf die sie sich beziehen können (vgl. Hanley et al., 2023). Sobald diese Klarheit geschaffen ist, kann der Staat seine bereits bestehenden Unterstützungsangebote nachschärfen und passgenau zuschneiden.

  6. Damit ein europäisches Lieferkettengesetz Wirkungskraft entfalten kann, braucht es eine zivilrechtliche Haftung. Damit zeigt die EU, dass sie ihre Verantwortung ernst nimmt und Betroffenen Rechte zur Entschädigung einräumt.


In der Summe sehen wir in der vorliegenden Direktive eine Chance, die negativen Auswirkungen globaler Produktion zu vermindern. Es ist wichtig, durch die europäische Lieferkettenregulierung ein level-playing field zu schaffen, nicht nur für europäische Unternehmen, sondern auch für Unternehmen, die in Europa Umsätze erzielen. Die Direktive ist nicht perfekt, doch ist sie das Resultat eines langfristigen und umfassenden Aushandlungsprozesses auf europäischer Ebene. Viele der möglichen intendierten und nicht-intendierten Wirkungen lassen sich schwer abschätzen und werden erst festzustellen sein, wenn die Regulierung in nationales Recht umgesetzt ist mit dann materiellen Auswirkungen. Deutschland sammelt hier aber bereits Erfahrungen durch das deutsche Lieferkettengesetz und kann die Unterstützungsangebote an Unternehmen, die es bereits aufgebaut hat, nutzen und sogar erweitern. Die vorliegende Direktive ist ein wichtiger Kompromiss, mit dem europäische Unternehmen mit einer gemeinsamen Zielsetzung vorangehen können.

Dies ist auch für die Kooperation mit Partnerländern wichtig. Die Kritik von Staaten aus dem „Globalen Süden“ richtet sich in vielen Fällen nicht gegen die Regulierung an sich, sondern gegen das Risiko, dass es ihren Firmen den Zugang zum europäischen Markt einschränken könnte. Doch nur wenn es gemeinsame europäische Standards gibt, können europäische Staaten gemeinsam daran arbeiten, Partnerländer bei der Verbesserung der Umsetzung von Standards – die aufgrund internationaler Konventionen in vielen Ländern ohnehin gelten – zu unterstützen. Die EU kann hier ein Vorreiter sein und das Zeichen setzen, dass sie global vorangehen will und sich somit im geopolitischen Wettbewerb als glaubwürdiger Partner positionieren.

Und ein letzter Punkt: Die Handlungsfähigkeit der EU ist wichtig, gerade in Zeiten geopolitischer Spannungen, und gerade im Angesicht nationalistischer Strömungen in vielen Mitgliedsländern. Deutschland war in der Vergangenheit, zusammen mit Frankreich, ein starker integrierender Faktor. Nun im Alleingang ein Gesetz – das in ähnlicher Form im nationalen Maßstab in Deutschland bereits verabschiedet wurde – für Europa zu kippen, würde erheblichen außenpolitischen Schaden verursachen.

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Kiel Institute for the World Economy

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